§ 31 MinöStG Ermächtigungen Mineralölsteuergesetz
zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu bestimmen, daß Mineralöle bestimmten chemisch-technischen Anforderungen genügen müssen, wenn sie nicht zum höchsten in Betracht kommenden Steuersatz versteuert werden, und daß für steuerliche Zwecke Mineralöle sowie Mineralölzusätze ...