ElektroG: „Passive“ Geräte ab Mai 2019 betroffen - IHK ...
Ab dem 1. Mai 2019 fallen „passive“ Elektro- und Elektronikgeräte (also solche, die Ströme lediglich durchleiten) unter den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Sie sind damit kennzeichnungs- und ihre Hersteller und Importeure registrierungs- und meldepflichtig.