Was ist revisionssicher? Muss der Arbeitgeber das ...

26. Wer ist „Diensteanbieter“ im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG)? Diensteanbieter im Sinne des § 88 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 3 Nr.6 TKG ist jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt. 27. Was ist das „geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten“?

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