Zoll online - Wesentliche Rechtsänderungen
2019-6-21 · Nach Art. 136 Abs. 4 Buchst. c) UZK-IA gelten Lizenzgebühren nämlich auch dann nach den Bedingungen des Kaufgeschäftes als entrichtet, wenn ohne Zahlung der Lizenzgebühren die Waren nicht an den Käufer veräußert oder von diesem erworben werden können.